Bei ihrer Sitzung im Juni stellte die Generalversammlung des Tischfußballbundes Österreich (TFBÖ) die Weichen für die Zukunft. Dabei öffnete sich das Gremium einerseits in Richtung der Vereine und nahm andererseits die Landesverbände vermehrt in die Pflicht.
Zukünftig ist es allen Vereinen möglich, Mitglied in der TFBÖ-Generalversammlung zu werden. Anders als bisher, als nur Landesverbände stimmberechtigt waren, können sich künftig alle Tischfußball-Klubs um die Aufnahme „bewerben“. Die Generalversammlung stimmt dann über den Antrag ab.
Die Neuerung gilt übrigens auch für Interessensvertretungen. Somit können sich auch Vereine, die sich für den Behinderten- oder Nachwuchssport einsetzen – beispielsweise der Schulsportverein – ab sofort ebenfalls Teil der TFBÖ-Generalversammlung werden.
„Belohnung“ für aktive Landesverbände
Mit Zweidrittelmehrheit wurde zudem eine Art „Anreizsystem“ für die Landesverbände beschlossen. Bisher hatten die Vertretungen aus den Bundesländern zwei GV-Stimmen inne, erhielten Lizenzgelder und für ihre Sportler:innen auch Startplätze bei den Österreichischen Meisterschaften.
Diese Rechte stehen auch weiterhin jenen Landesverbänden zu, die zur Entwicklung des Tischfußball-Sports beitragen. Über ein Punktesystem werden die Leistungen der Verbände kategorisiert. Sogar eine dritte Stimme in der Generalversammlung, noch mehr Startplätze bei den Meisterschaften und ein kostenloser Tisch sind künftig möglich, sofern ein Landesverband sich in besonderem Maße engagiert. Inaktiven Landesvertretungen hingegen wird lediglich noch eine GV-Stimme zugesprochen.
Am GV-Kongress teilgenommen haben neben den TFBÖ-Vertreter:innen die Landesverbände aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Niederösterreich. Wien und die Steiermark waren nicht vertreten.
